Ausbildungsklassen / Führerscheinklassen
Mofa
Beschreibung
Mofa Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Bemerkung
Befristung:
unbefristet gültig
Beinhaltete Klassen:
keine
Mindestalter
15 Jahren
Klasse AM
Beschreibung
Zweirädrige Kleinkrafträder mit: -bbH max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, -Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit: -bbH max. 45km/h, -Hubraum max.50cm³ bei Fremdzündungsmotoren, - Leistung max 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige leicht Kfz mit: - bbH max. 45km/h, - Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren, - Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, - Leermasse max. 350kg
Bemerkung
Befristung:
keine Befristung
Beinhaltete Klassen:
Mofa
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter
Ab 15 Jahren
Klasse A1
Beschreibung
Krafträder mit, - Hubraum max. 125 cm³, - Leistung max. 11 kW, - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern - Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h, - Leistung max.15 kW
Bemerkung
Befristung:
unbefristet gültig
Beinhaltete Klassen:
AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
Ab 16 Jahren
Klasse A2
Beschreibung
Krafträder mit, - Leistung max. 35 kW, - Verhältniss Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung
Befristung:
unbefristet gültig
Beinhaltete Klassen:
A1, AM
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung notwendig.
Mindestalter
Ab 18 Jahren
Klasse A
Beschreibung
Krafträder mit, - Hubraum über 50 cm³ oder, - bbH über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrezuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit, - Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, - bbH über 45 km/h, - Leistung über 15 kW
Bemerkung
Befristung:
unbefristet gültig
Beinhaltete Klassen:
AM, A1, A2
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Klasse B/ BF17
Beschreibung
Kfz-ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit zG max 3.500 kg, - max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zG maximal 750kg immer erlaubt - Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt wenn zG der Fahzeugkombination max. 3500kg
Bemerkung
Befristung:
15 Jahre
Beinhaltete Klassen:
AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max.Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
Mindestalter
Ab 18 Jahren oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Klasse BE
Beschreibung
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit - zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung
Vorbesitz der Klasse B, keine Theoretische Prüfung notwendig. Praktische Prüfung.
Mindestalter
vgl. Klasse B
Klasse C1
Beschreibung
Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit -zG über 3.500 kg bis max. 7.500kg, - max. 8 Personen außer dem Fahrer, - Anhänger bis 750kg zG
Bemerkung
Befristung:
15 Jahre
Vorbesitz:
B
Mindestalter
Ab 18 Jahren
Klasse C1E
Beschreibung
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit, - zG Anhänger über 750 kg, - zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg. Kfz Der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit, - zG Anhänger über 3.500 kg, - zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Bemerkung
Befristung:
15 Jahre
Vorbesitz:
C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
Mindestalter
Ab 18 Jahren
Klasse C
Beschreibung
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit, - zG über 3.500 kg, - max. 8 Personen außer dem Fahrer, - Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Befristung:
50. Lebensjahr
Beinhaltete Klassen:
C1
Vorbesitz: B
Mindestalter
21 Jahre, 18 Jahre der erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Klasse CE
Beschreibung
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit, - zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Befristung:
auf 5 Jahre
Beinhaltete Klassen:
BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Vorbesitz: C
Mindestalter
21 Jahre, 18 Jahre der erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Klasse T
Beschreibung
Zugmaschinen, - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, - bbH max. 60 km/h, - für Fahrer unter 18 Jahren gilt :bbH max. 40 km/h, - auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, - bbH max. 40 km/h, - auch mit Anhänger.
Bemerkung
Befristung:
keine Befristung
Beinhaltete Klassen:
AM, L
Mindestalter
Ab 16 Jahren
Klasse L
Beschreibung
Zugmaschinen, - für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, - bbH max. 40 km/h, - mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmarschinen , selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit, - bbH max. 25 km/h, - auch mit Anhänger
Bemerkung
Befristung:
unbefristet gültig
Beinhaltete Klassen:
keine
Mindestalter
Ab 16 Jahren
Stapler
Beschreibung
Staplerschein für Gabelstaplerfahrer
Bemerkung
Befristung:
unbefristet gültig
Beinhaltete Klassen:
keine
Körperlich und geistig in der Lage sein, einen Stapler zu bedienen (Nachweis einer G25-Untersuchung)
Mindestalter
mind. 18 Jahre alt sein oder mit 17 Jahren nur innerhalb einer Ausbildung