Fahrschule G. Schneider

Ausbildungsklassen / Führerscheinklassen

Mofa

Beschreibung

Mofa Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Bemerkung

Befristung:
unbefristet gültig

Beinhaltete Klassen:
keine

Mindestalter

15 Jahren

Klasse AM

Beschreibung

Zweirädrige Kleinkrafträder mit: -bbH max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, -Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit: -bbH max. 45km/h, -Hubraum max.50cm³ bei Fremdzündungsmotoren, - Leistung max 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige leicht Kfz mit: - bbH max. 45km/h, - Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren, - Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, - Leermasse max. 350kg

Bemerkung

Befristung:
keine Befristung

Beinhaltete Klassen:
Mofa

Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Mindestalter

Ab 15 Jahren

Klasse A1

Beschreibung

Krafträder mit, - Hubraum max. 125 cm³, - Leistung max. 11 kW, - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern - Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h, - Leistung max.15 kW

Bemerkung

Befristung:
unbefristet gültig

Beinhaltete Klassen:
AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter

Ab 16 Jahren

Klasse A2

Beschreibung

Krafträder mit, - Leistung max. 35 kW, - Verhältniss Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung

Befristung:
unbefristet gültig

Beinhaltete Klassen:
A1, AM

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung notwendig.

Mindestalter

Ab 18 Jahren

Klasse A

Beschreibung

Krafträder mit, - Hubraum über 50 cm³ oder, - bbH über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrezuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit, - Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, - bbH über 45 km/h, - Leistung über 15 kW

Bemerkung

Befristung:
unbefristet gültig

Beinhaltete Klassen:
AM, A1, A2

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Klasse B/ BF17

Beschreibung

Kfz-ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit zG max 3.500 kg, - max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zG maximal 750kg immer erlaubt - Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt wenn zG der Fahzeugkombination max. 3500kg

Bemerkung

Befristung:
15 Jahre

Beinhaltete Klassen:
AM, L

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max.Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

Mindestalter

Ab 18 Jahren oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Klasse BE

Beschreibung

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit - zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Bemerkung

Vorbesitz der Klasse B, keine Theoretische Prüfung notwendig. Praktische Prüfung.

Mindestalter

vgl. Klasse B

Klasse C1

Beschreibung

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit -zG über 3.500 kg bis max. 7.500kg, - max. 8 Personen außer dem Fahrer, - Anhänger bis 750kg zG

Bemerkung

Befristung:
15 Jahre

Vorbesitz:
B

Mindestalter

Ab 18 Jahren

Klasse C1E

Beschreibung

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit, - zG Anhänger über 750 kg, - zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg. Kfz Der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit, - zG Anhänger über 3.500 kg, - zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Bemerkung

Befristung:
15 Jahre

Vorbesitz:
C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

Mindestalter

Ab 18 Jahren

Klasse C

Beschreibung

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit, - zG über 3.500 kg, - max. 8 Personen außer dem Fahrer, - Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Befristung:
50. Lebensjahr

Beinhaltete Klassen:
C1

Vorbesitz: B

Mindestalter

21 Jahre, 18 Jahre der erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Klasse CE

Beschreibung

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit, - zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Befristung:
auf 5 Jahre

Beinhaltete Klassen:
BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Vorbesitz: C

Mindestalter

21 Jahre, 18 Jahre der erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Klasse T

Beschreibung

Zugmaschinen, - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, - bbH max. 60 km/h, - für Fahrer unter 18 Jahren gilt :bbH max. 40 km/h, - auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, - bbH max. 40 km/h, - auch mit Anhänger.

Bemerkung

Befristung:
keine Befristung

Beinhaltete Klassen:
AM, L

Mindestalter

Ab 16 Jahren

Klasse L

Beschreibung

Zugmaschinen, - für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, - bbH max. 40 km/h, - mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmarschinen , selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit, - bbH max. 25 km/h, - auch mit Anhänger

Bemerkung

Befristung:
unbefristet gültig

Beinhaltete Klassen:
keine

Mindestalter

Ab 16 Jahren

Stapler

Beschreibung

Staplerschein für Gabelstaplerfahrer

Bemerkung

Befristung:
unbefristet gültig

Beinhaltete Klassen:
keine

Körperlich und geistig in der Lage sein, einen Stapler zu bedienen (Nachweis einer G25-Untersuchung)

Mindestalter

mind. 18 Jahre alt sein oder mit 17 Jahren nur innerhalb einer Ausbildung

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