Führerscheinklassen
Das darfst Du fahren!
Klasse B
Ab 18/17 Jahren
Der normale Autoführerschein. Mit diesem Führerschein darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg fahren.
BF17 bietet die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren Fahrerfahrung zu sammeln. Dazu ist bis zum 18. Lebensjahr eine Begleitperson notwendig.
Klasse B197
Ab 18/17 Jahren
Inhaltlich identisch zum Klasse B-Führerschein.
Der Vorteil hierbei ist, dass die Prüfung mit dem Automatikfahrzeug absolviert wird. Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Automatik-, als auch Schaltfahrzeuge gefahren werden.
Klasse B78
Ab 18/17 Jahren
Der reine Automatik-Führerschein. Ausbildung und Prüfung finden vollständig auf einem Automatikfahrzeug statt.
Allerdings dürfen danach auch nur Automatik-Kraftfahrzeuge gefahren werden.
Klasse BE
Ab 18/17 Jahren
Ergänzung des Klasse B-Führerscheins. Dabei dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg gezogen werden.
Klasse B96
Ab 18/17 Jahren
Erweiterung des Klasse B-Führerscheins. Dabei darf eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 4250 kg gefahren werden.
Mofa
Ab 15 Jahren // bis max. 25 km/h
Diese Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren von einspurigen Zweirädern bis 25 km/h.
Klasse AM
Ab 15 Jahren // bis max. 4kW
Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bis max. 45 km/h gefahren werden.
Klasse A1
Ab 16 Jahren // bis max. 11kW
Der Führerschein der Klasse A1 bietet den idealen Einstieg in das Motorradfahren.
Klasse A2
Ab 18 Jahren // bis max. 35kW
Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 35kW.
Klasse A
Ab 20 Jahren // unbegrenzt
Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Fahren von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne Leistungsbeschränkung.
Klasse A80
Ab 21 Jahren // 35kW bzw. unbegrenzt
Inhaltlich identisch zum Klasse A Führerschein.
Der Vorteil hierbei ist, dass du den Führerschein zum Führen der Klasse A bereits mit 21 Jahren ablegen darfst, dieser dann bis zum 24. Geburtstag allerdings auf 35kW begrenzt ist.
Klasse B196
Ab 25 Jahren // bis max. 11KW
Erweiterung des Klasse B-Führerscheins, die zum Fahren eines Zweirads der Klasse A1 berechtigt.
Klasse C1
Ab 18 Jahren
Der kleine LKW-Führerschein. Er berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg.
Klasse C1E
Ab 18 Jahren
Der kleine LKW mit Anhänger. Die Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Klasse C
Ab 21 Jahren
Der große LKW-Führerschein. Er berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg.
Klasse CE
Ab 21 Jahren
Der große LKW mit Anhänger. Die Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.
Klasse L
Ab 16 Jahren
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, bei zusätzlichem Anhänger von max. 25 km/h.
Klasse T
Ab 16/18 Jahren
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h. Vor Vollendung des 18 Lebensjahres ist dieser Führerschein auf 40 km/h begrenzt.