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Führerscheinklassen

Das darfst Du fahren!

PKW

Klasse B

Ab 18/17 Jahren

Der normale Autoführerschein. Mit diesem Führerschein darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg fahren.

BF17 bietet die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren Fahrerfahrung zu sammeln. Dazu ist bis zum 18. Lebensjahr eine Begleitperson notwendig.

Zur Klasse B

Klasse B197

Ab 18/17 Jahren

Inhaltlich identisch zum Klasse B-Führerschein.

Der Vorteil hierbei ist, dass die Prüfung mit dem Automatikfahrzeug absolviert wird. Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Automatik-, als auch Schaltfahrzeuge gefahren werden.

Zur Klasse B197

Klasse B78

Ab 18/17 Jahren

Der reine Automatik-Führerschein. Ausbildung und Prüfung finden vollständig auf einem Automatikfahrzeug statt.

Allerdings dürfen danach auch nur Automatik-Kraftfahrzeuge gefahren werden.

Zur Klasse B78

Anhänger

Klasse BE

Ab 18/17 Jahren

Ergänzung des Klasse B-Führerscheins. Dabei dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg gezogen werden.

Zur Klasse BE

Klasse B96

Ab 18/17 Jahren

Erweiterung des Klasse B-Führerscheins. Dabei darf eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 4250 kg gefahren werden.

Zur Klasse B96

Zweirad

Mofa

Ab 15 Jahren // bis max. 25 km/h

Diese Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren von einspurigen Zweirädern bis 25 km/h.

Zum Mofaführerschein

Klasse AM

Ab 15 Jahren // bis max. 4kW

Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bis max. 45 km/h gefahren werden.

Zur Klasse AM

Klasse A1

Ab 16 Jahren // bis max. 11kW

Der Führerschein der Klasse A1 bietet den idealen Einstieg in das Motorradfahren.

Zur Klasse A1

Klasse A2

Ab 18 Jahren // bis max. 35kW

Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 35kW.

Zur Klasse A2

Klasse A

Ab 20 Jahren // unbegrenzt

Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Fahren von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne Leistungsbeschränkung.

Zur Klasse A

Klasse A80

Ab 21 Jahren // 35kW bzw. unbegrenzt

Inhaltlich identisch zum Klasse A Führerschein.

Der Vorteil hierbei ist, dass du den Führerschein zum Führen der Klasse A bereits mit 21 Jahren ablegen darfst, dieser dann bis zum 24. Geburtstag allerdings auf 35kW begrenzt ist.

Zur Klasse A80

Klasse B196

Ab 25 Jahren // bis max. 11KW

Erweiterung des Klasse B-Führerscheins, die zum Fahren eines Zweirads der Klasse A1 berechtigt.

Zur Klasse B196

LKW

Klasse C1

Ab 18 Jahren

Der kleine LKW-Führerschein. Er berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg.

Zur Klasse C1

Klasse C1E

Ab 18 Jahren

Der kleine LKW mit Anhänger. Die Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Zur Klasse C1E

Klasse C

Ab 21 Jahren

Der große LKW-Führerschein. Er berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg.

Zur Klasse C

Klasse CE

Ab 21 Jahren

Der große LKW mit Anhänger. Die Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.

Zur Klasse CE

Traktor

Klasse L

Ab 16 Jahren

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, bei zusätzlichem Anhänger von max. 25 km/h.

Zur Klasse L

Klasse T

Ab 16/18 Jahren

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h. Vor Vollendung des 18 Lebensjahres ist dieser Führerschein auf 40 km/h begrenzt.

Zur Klasse T